Haus 1 / EG und 1. OG
Telefon 040 – 428 37 4301
Fax 040 – 427 94 3413
e-mail: zfam@justiz.hamburg.de
Internet: www.uke.de/arbeitsmedizin
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 14:00 Uhr
Das 1968 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg gegründete Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZfA) ist seit dem Jahr 2000 um die Abteilung Schifffahrtsmedizin ergänzt und in Folge in Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin umbenannt. Das ZfAM ist als Einrichtung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet. Das Institut ist mit dem Fachbereich Medizin der Universität Hamburg über die Universitätsprofessur für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) verbunden. Wesentliche Aufgaben des Instituts sind die Durchführung wissenschaftlicher und praktischer Untersuchungen zur Vertiefung der Erkenntnisse über die Einwirkung der Arbeit auf die Gesundheit der Menschen. Das ZfAM nimmt seine Aufgaben in Forschung, Lehre, Beratung und Krankenbetreuung sowie in der medizinischen Fort- und Weiterbildung in sechs Arbeitsgruppen wahr.
Klinische Arbeitsmedizin (Poliklinik)
Arbeitstoxikologie und Immunologie (Labore)
Psychische Gesundheit
Betriebliche Epidemiologie
Schifffahrtsmedizin
Public Health